Kostenloses Tool · EU AI Act

Musst du deinen KI-Inhalt kennzeichnen?

Beantworte wenige Fragen zu Bild, Video, Audio, Text oder Chatbot. Du bekommst eine nachvollziehbare Ersteinschätzung, ein passendes Label und konkrete Hinweise zur Platzierung.

Ohne Konto und ohne Upload. Deine Auswahl bleibt auf deinem Gerät. Stand der fachlichen Grundlage: August 2026.

KI-Kennzeichnung in wenigen Fragen

Prüfe immer einen konkreten Inhalt. Entscheidend sind Art, Veröffentlichungskontext, Realitätswirkung und menschliche Kontrolle.

Was veröffentlichst du?
Wie wurde KI eingesetzt?
Wird der Inhalt öffentlich?
Kann der Inhalt für echt oder authentisch gehalten werden?
Ist er Teil eines offensichtlich kreativen, künstlerischen, satirischen oder fiktiven Werks?

Was Art. 50 wirklich verlangt

Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden KI-Einsatz sichtbar zu markieren. Die Regeln unterscheiden zwischen Anbietern von KI-Systemen und Betreibern, die bestimmte Inhalte veröffentlichen.

1

Seit 2. August 2026 anwendbar

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit diesem Datum. Informationen müssen spätestens beim ersten Kontakt klar, eindeutig und barrierefrei bereitstehen.

2

Deepfakes sichtbar offenlegen

Betroffen sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios, die echten oder plausibel realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und authentisch wirken können.

3

Texte nur in bestimmten Fällen

Die Pflicht betrifft veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Inhaltliche menschliche Kontrolle plus übernommene redaktionelle Verantwortung bilden eine Ausnahme.

4

Technische Markierung ist eine andere Pflicht

Die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ausgaben nach Absatz 2 trifft grundsätzlich Anbieter generativer KI-Systeme. Ein sichtbares Label und Metadaten sind nicht dasselbe.

Häufige Fragen

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein. Sichtbar offenzulegen sind vor allem veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, wenn keine ausreichende menschliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung vorliegt.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Bio?

Nein. Die Offenlegung muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem betreffenden Inhalt klar und eindeutig wahrnehmbar sein. Ein allgemeiner, versteckter Hinweis reicht dafür nicht.

Sind die offiziellen EU-Icons Pflicht?

Nein. Die EU-Icons sind freiwillig. Sie unterstützen eine einheitliche Kennzeichnung, stellen allein aber keine Rechtskonformität her. Ein klarer Text kann ebenfalls geeignet sein.

Was gilt bei kreativen oder satirischen Werken?

Auch ein Deepfake in einem offensichtlich kreativen, künstlerischen, satirischen oder fiktiven Werk muss offengelegt werden. Die Offenlegung darf aber so erfolgen, dass Darstellung und Genuss des Werks nicht beeinträchtigt werden.

Ist eine KI-Farbkorrektur schon kennzeichnungspflichtig?

Meist nicht, wenn sie nur eine unterstützende Standardbearbeitung ist und Eingabedaten oder Bedeutung nicht wesentlich verändert. Generatives Ersetzen oder Erzeugen realistischer Inhalte kann anders zu bewerten sein.